Herzlich Willkommen!

Informieren Sie sich hier auf unserer Internetseite über unsere Praxis und unser breitgefächertes Behandlungsspektrum.

 

Bei Fragen oder Wünschen stehen wir Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

 Wir freuen uns auf Ihren Anruf und Ihren Besuch. 


Wir untersuchen, beraten und therapieren bei folgenden Störungsbildern im

Kindes -, Jugend - und Erwachsenenalter:




Wichtige Information:

Zur Behandlung bitte mitbringen:

  • ein gültiges Rezept (nicht älter als 14 Tage)
  • evtl. vorhandene Vorbefunde
  • falls benötigt: Lesebrille oder Hörgerät

Wissenswertes vor Therapiebeginn

Verordnung

Eine logopädische Therapie muß ärztlich verordnet werden. Die Heilmittelverordnung für Sprach,- Sprech- und Stimmtherapie kann gemäß der Heilmittelrichtlinien durch alle Ärzte (HNO Ärzte, Kinderärzte, Neurologen/Psychiater, Kieferorthopäden / Zahnärzte, Hausärzte etc.) erfolgen.

Zuzahlung

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung, deshalb werden die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Seit dem 1. Januar 2004 müssen Erwachsene zehn Prozent des Rezeptwertes sowie zehn Euro Rezeptgebühr zuzahlen, sofern sie nicht von  Zuzahlung befreit sind.

 

Dauer Pro einheit

Je nach Störungsbild und ärztlicher Verordnung dauert eine Therapieeinheit zwischen 30 und 60 Minuten.


 

Die Therapie sollte so früh wie möglich einsetzen, um optimale Heilungs- und Rehabilitationschancen zu sichern.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne!